Wohnungszusammenlegung
Aus 2 mach 1 - Wohnungszusammenlegungen nach Ihren Wünschen
Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit der Wohnungszusammenlegung vorstellen. Die WBG hat in den letzen Jahren schon 88 Zusammenlegungen umgesetzt, eine Weitere ist in Vorbereitung.
Wohnungszusammenlegungen sind grundsätzlich in allen Objekten im brandenburgischen Viertel machbar - egal um welchen Wohnungstyp es sich handelt.
Was ist möglich:
- Es können ganze Wohnungen zusammengelegt werden
- oder auch nur einzelne Räume hinzugenommen werden.
(Voraussetzung: eine vermietbare Einheit muss erhalten bleiben) - Auch Aufgangsübergreifende Zusammenlegungen sind möglich.
- Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre Wünsche bezüglich des Umbaus und der Ausstattung (Kosten für Sonderwünsche werden vom Mieter übernommen)
Die Kosten:
- Die Kosten für die Umbauarbeiten übernimmt die Genossenschaft, wobei eine anteilige Umlage als Modernisierung vereinbart wird. (Kosten für Sonderwünsche werden vom Mieter übernommen)
- Die entsprechenden Geschäftsanteile müssen zugekauft werden.
Bedingungen:
- eine freie Nachbarwohnung
- die Wohnung kann erst nach 4 Jahren gekündigt werden
» Beispiel einer Wohnungszusammenlegung
Sollten Sie Interesse an einer Wohnungszusammenlegung haben, setzen Sie sich bitte mit Herrn Reinhhardt in Verbindung.
Herr Reinhardt
marco-reinhardt@wbg-eberswalde-finow.de
Tel.:03334-30426, Fax: 03334-33077